Vorlagen Kündigungsschreiben

Werden Zeitschriftenabonnements, Mietverhältnisse, Vereinsmitgliedschaften, Handy- oder Versicherungsverträge nicht zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt gekündigt, verlängern sie sich automatisch - meist um ein Jahr. Sie müssen daher rechtzeitig gekündigt werden.

Bei einer fristgerechten Kündigung muss kein Grund angegeben werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Personen, für die der Vertrag gilt, eigenhändig unterschrieben sein. Kündigungen per Email oder SMS werden aufgrund der fehlenden handschriftlichen Unterschrift i.d.R. nicht akzeptiert.

Eine Kündigung kann auch vor Ablauf der Vertragsdauer ausgesprochen werden. Bei Versicherungen ist z.B. eine außerordentliche Kündigung bei einer Beitragserhöhung, im Schadenfall oder bei Wegfall des Versicherungsrisikos möglich. Auch bei Mietverträgen gibt es eine Reihe von Sonderkündigungsrechten, wie etwa nach einer Mieterhöhung oder der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen.

Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, ob die Kündigung den Vertragspartner tatsächlich und rechtzeitig erreicht hat, sollte das Schreiben immer per Einschreiben und Rückschein aufgeben werden.

Kündigungsfristen im Überblick

Girokonto: keine Frist
Handyvertrag: i.d.R. 3 Monate zum Vertragslaufzeitende
Mietvertrag: unbefristet: 3 Monate für Mieter
Kfz-Versicherung: 1 Monat zum Jahresende
Krankenkasse: Ablauf des übernächsten Kalendermonates
ADAC: 3 Monate zum Jahresbeitragsende
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