Vollmachten zum Ausdrucken

Bei vielen Rechtsgeschäften ist keine persönliche Anwesenheit erforderlich. Oft kann eine Person des Vertrauens mit der Ausführung bestimmter Tätigkeiten bevollmächtigt werden. Dazu ist eine schriftliche und eigenhändig unterschriebene Vollmacht nötig.

Aus dem Schreiben muss der Name und die Anschrift des Bevollmächtigten sowie der Umfang und die Dauer der Vollmacht hervorgehen. Wird eine Vollmacht einmalig erteilt, erlischt sie automatisch nach Erfüllung des entsprechenden Geschäfts. Zeitlich befristete oder unbefristete Vollmachten können jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Tipp: Bei vielen Ämtern und Banken gibt es Vordrucke zur Erteilung von Vollmachten.

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