Stichtag 30. November

Kilometerleistung, Geschlecht, Zulassungsort, Neuwagenwert, Unterstellplatz, Zahlungsweise, Anzahl der Fahrer, selbstbewohnte Immobilie, Berufsgruppe etc. – viele Faktoren beeinflussen die Berechnung der Kfz-Versicherungsbeiträge. Oft lohnt sich da ein Prämienvergleich der diversen Anbieter.

Wer ein attraktives Angebot gefunden hat, kann durch Kündigung der alten Police problemlos den Versicherer wechseln. Da für alle nach dem 29.07.1994 abgeschlossenen Kfz-Versicherungen die Kündigungsfrist ein Monat beträgt und i.d.R. das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr endet, muss die Kündigung bis zum 30. November der alten Versicherung schriftlich vorliegen.

Nach dem 30. November kann die Kfz-Versicherung im Falle einer Beitragserhöhung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Erhöhungsverlangens außerordentlich gekündigt werden. Auch im Schadenfall ist eine Sonderkndigung möglich. Da hier der Versicherer allerdings die gesamte Jahresprämie vereinnahmen darf, lohnt sich ein solcher Wechsel meistens nicht.

TIPP: Beim Fahrzeugverkauf ist keine ausdrückliche Kündigung nötig. Eine Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs und eine Empfangsbestätigung des Käufers sind ausreichend. Das neue Fahrzeug kann direkt bei einer anderen Gesellschaft versichert werden.

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